OLIVER werbeagentur - Oliver Hopf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Arbeiten/Leistungen der OLIVER werbeagentur - Oliver Hopf (nachfolgend OLIVER werbeagentur genannt). Ein Widerspruch muss vor der Annahme des Angebotes oder ersten Lieferung schriftlich erfolgen und Bedarf der Bestätigung. Andernfalls erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen ohne jede Einschränkung an.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von der OLIVER werbeagentur nicht anerkannt.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber und bedürfen nicht der nochmaligen Anerkenntnis.

2. Arbeiten/Leistungen
2.1. Jegliche Verwendung, auch teilweise, der von OLIVER werbeagentur vorgestellten Ideen, Arbeiten/Leistungen mit dem Ziel des Vertragsabschlusses, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Dies gilt für urherrechtlich geschütze und nicht geschütze Arbeiten/Leistungen sowie in bearbeiteter und unbearbeiteter Form. Eingeschlossen sind ebenfalls Ideen, welche im Rahmen der Auftragserfüllung wieder verworfen wurden.
2.2. Eigentums- und Urhebernutzungsrechte für die im Rahmen der Auftragserfüllung erbrachten Arbeiten/Leistungen beiben bei OLIVER werbeagentur.

3. Preise
3.1 Alle angegebenen bzw. vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Etwaige nachträglich entstehende Kosten oder Abgaben (z.B. Fracht, Verpackung, Zölle etc.) werden an den Auftraggeber berechnet.
3.2. Alle im Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass sich der dem Angebot zugrunde liegende Leistungsumfang nicht ändert.
3.3. Etwaige nachträgliche Änderungen am Angebot und des Leistungsumfanges auf Veranlassung des Auftraggebers werden, sofern diese Mehrkosten verursachen, in Rechnung gestellt.
3.4. Alle Kosten (Ausdrucke, Kopien, Datenversand und -speicherung), welche auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden in Rechnung gestellt.
3.5. Alle Leistungen, werden gemäss der aktuell gültigen Honorartabelle in Rechnung gestellt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form durch OLIVER werbeagentur.
3.6. Alle Leistungen ausserhalb der normalen Geschäftszeiten, welche auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden entsprechend der aktuell gültigen Honorartabelle in Rechnung gestellt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form durch OLIVER werbeagentur.

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1 Alle Rechnungen der OLIVER werbeagentur sind sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen Inhalt des betreffenden Angebotes oder der Rechnung sein.
4.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
4.3 OLIVER werbeagentur behält sich das Recht vor Teilrechnungen vor vollständiger Beendigung des Auftrages zu erstellen.
4.4 OLIVER werbeagentur berechnet folgende Prozentsätze des ursprünglich vereinbarten Honorars bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projekts (Stornogebühr):
- nach Vertragsabschluss bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 20%
- ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 35%
- ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 70%
- ab vier Wochen vor Beginn des Auftrages 100%
4.5 Einwendungen gegen Abrechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung (es gilt das Rechnungsdatum) schriftlich zu erheben. Ein Ausbleiben dieser Einwendungen gilt als Genehmigung.
4.6 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, besteht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Aufrechnung.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 OLIVER werbeagentur behält sich das Eigentum an den Warenlieferungen bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

6. Haftungsbeschränkung
6.1 OLIVER werbeagentur haftet ausschliesslich für Schäden, welche durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Der Auftraggeber hat dies im Zweifel zu beweisen.

7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber haftet alleine für Verstösse gegen das Urheberrecht. Gleichzeitig stellt er die OLIVER werbeagentur von allen Ansprüchen Dritter frei.
7.2 Alle durch OLIVER werbeagentur gelieferten Grafiken, Bilder, Texte und Programmierungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner auschliesslich für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Änderung und Vervielfältigung, auch in Teilen, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch OLIVER werbeagentur. Bei Zuwiderhandlung steht OLIVER werbeagentur ein zusätzliches Honorar in mindestens der 3-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
7.3 Eine Übertragung/Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber/Vertragspartner ist unzulässig.
7.4 OLIVER werbeagentur behält sich das Recht vor, alle von ihr entwickelten Erzeugnisse branchenüblich zu kennzeichnen und zur Eigenwerbung zu nutzen.

8. Vertraulichkeit
8.1 OLIVER werbeagentur behandelt alle Informationen des Auftraggebers, insbesondere der betrieblichen Internas, streng vertraulich.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, ist Neuss.
9.2 Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

10. Sonstiges
10.1 Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen davon unberührt.

Stand 04. April 2011